Organisation

Um einen reibungslosen Schulalltag und eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu gewährleisten, haben wir Ihnen hier wichtige Aspekte des Schulalltags alphabetisch aufgelistet und bitten Sie diese zu beachten.

Anmerkung: Texte in blauer Schrift sind Verknüpfungen (Links) zu weiterfürenden Informationen bzw. zu den entsprechenden Texten.

 

Anschriften- oder Telefonänderung

Bitte geben Sie eine Änderung Ihrer Telefonnummer oder eine Adressänderung unbedingt sofort der Klassenleitung und im Sekretariat bekannt!

 

Befreiung vom Sportunterricht

Kinder, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, brauchen für die betreffende Sportstunde ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung, die der Sportlehrkraft abzugeben ist.

Über eine eventuelle Befreiung vom Sportunterricht für mehr als zwei Wochen bis zu zwei Monaten kann die/der Sportlehrer/in nur aufgrund eines ärztlichen Attestes entscheiden; über weitergehende Freistellungen entscheidet die Schulleiterin. Eine generelle Freistellung vom Sportunterricht ist nur im Falle dauernder Sportunfähigkeit möglich. Sie ist der Schule durch ein schulärztliches Zeugnis nachzuweisen.

 

Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten

Handys und andere elektronische Geräte (z. B. mp3-Player) dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, müssen also ausgeschaltet und weder hör- noch sichtbar sein. Im Falle der Missachtung der Regelung wird das Gerät eingezogen und muss nach Unterrichtsende bei der Schulleitung wieder abgeholt werden. Im Wiederholungsfalle wird mit den Eltern eine Regelung besprochen, um weitere derartige Regelverstöße zu verhindern.

 

Beurlaubungen

z.B. aus familiären Gründen können für die Dauer von bis zu 2 Tagen von den Tutor/innen genehmigt werden. Hierzu bitten Sie die Klassenleitung rechtzeitig vorher und schriftlich mit der Angabe des Grundes um Freistellung vom Unterricht.

In Fällen von länger andauernden Beurlaubungen ist ein rechtzeitiger schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu richten. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Schulferien sind schulgesetzlich nicht erlaubt und daher nicht möglich.

 

Bücher

Die meisten Bücher, die Ihr Kind benötigt werden, durch die Schule angeschafft und anschl. leihweise an die Kinder ausgegeben. Wir erwarten einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit den ausgeliehenen Büchern und bitten die Eltern und Erziehungsberechtigten mit darauf zu achten. Verlorengegangene oder stark beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

Für die Lehrwerke, die über den Elterneigenanteil beschafft werden müssen, erhalten Sie über Ihre Kinder zum Ende des Schuljahres eine Aufstellung mit Titel und Bestellnummer. Für Schüler/innen der neuen 5. Klassen werden diese am ersten Elterninformationsabend ausgegeben.

 

Geld und Wertsachen; Fundsachen

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nicht zu viel Geld und möglichst keine Wertsachen in die Schule mitbringt. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem Schulträger bei Zerstörung oder Verlust besteht in der Regel nicht! Fundsachen können bei unserem Hausmeister, Herr Bausen, abgegeben bzw. können dort erfragt werden.

 

Hausaufgaben und Elternkontrolle der schulischen Arbeit

An unserer Ganztagsschule haben die Schüler/innen Gelegenheit, den größten Teil des notwendigen Übens im Fachunterricht oder während der Lernzeit zu erledigen und gibt es i. d. R. keine täglichen Hausaufgaben. Für einige Bereiche kann jedoch manchmal nicht ganz auf Aufgaben, die zu Hause erledigt werden müssen, verzichtet werden. Das sind z. B. das Lernen von Vokabeln, das vorbereitende Lesen von Lektüren, das Nacharbeiten, wenn man gefehlt hat, gelegentliche schriftliche Übungen, eine Internet-Recherche oder Umfrage in der Familie oder ähnliches.

Diese Hausaufgaben werden i. d. R. an unterrichtsfreien Nachmittagen bzw. über einen längeren Zeitraum gegeben. An Tagen, an denen wegen schulinternen Fortbildungen, pädagogischer Konferenzen oder Sprechzeiten der Unterricht ausfallen muss, haben die Schüler/innen einen "Studientag" mit Hausaufgaben.

Wir legen großen Wert darauf, dass die Eltern Einblick in die schulische Arbeit ihrer Kinder nehmen. Lassen Sie sich neben dem Lernplaner auch regelmäßig die Dinge zeigen, die Ihre Kinder zu Hause erledigten sollten.

 

Hinweise zu Angaben im Internetauftritt von Schulen Stand: 05/2018

Sofern eine Schule einen Internetauftritt (Website / Homepage) hat,muss diese verschiedene Rechtsvorschriften beachten, aus denen sich u. a. Informationspflichten ergeben. In dieser Handreichung werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationspflichten sowie die vorgeschriebenen Angaben zum Impressum erläutert.

 

Klassenfahrten

Zu Beginn des Jahrgangs 5 fahren alle Klassen dieses Jahrgangs für 3 Tage auf eine Kennenlern-Klassenfahrt. Sie dient der Förderung der Kooperation und des Zusammenhalts in der Klasse und im Jahrgang.

Im Jahrgang 7 nehmen alle Schüler/innen an einer einwöchigen Englandfahrt teil. Durch diesen Aufenthalt im Land der ersten Fremdsprache unserer Schülerinnen und Schüler erleben sie die englische Sprache und Kultur hautnah, können ihre Sprachkenntnisse anwenden, ausprobieren und verbessern. So lernen Sie die Sprache und vieles über Land und Leute aus direkter Erfahrung und nicht nur aus dem Schulbuch.

Weiterhin ist geplant, dass zu Beginn des Jahrgang 10 nochmals eine einwöchige Klassenfahrt durchgeführt wird. Hier soll die Klassengemeinschaft und das gemeinsame Erleben eines interessanten Klassenfahrt-Ziels im Vordergrund stehen, bevor am Ende des Schuljahres die zentralen Prüfungen anstehen und sich die beruflichen und schulischen Wege der Schülerinnen und Schüler trennen werden.

Für Klassenfahrten erhalten Empfänger/innen von Sozialhilfe bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt auf Antrag die Erstattung der Kosten einer Klassenfahrt.

 

Krankmeldung

Bei Erkrankung Ihres Kindes ist eine sofortige Benachrichtigung der Schule mit Angabe der Klasse und mind. eine/r der Tutor/innen notwendig. Bitte rufen Sie dazu zwischen 7.30 und 7.45 Uhr in der Schule an (bitte den Anrufbeantworter besprechen!) oder lassen uns in dieser Zeit Ihre schriftliche Nachricht zu kommen. (Dies ist auch per Mail möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).

Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit dem Grund des Schulversäumnisses mit.

Sollte Ihr Kind an Tagen krank sein, an denen die Ferien beginnen bzw. die Schule nach Ferien weiter geht, erwarten wir zusätzlich zur morgendlichen telefonischen Krankmeldung eine Bescheinigung über den Besuch beim Arzt an diesem Tag. (Siehe auch --> Meldepflicht bei Erkrankungen)

 

Lernplaner

Zur Planung des eigenen Arbeitens in der Lernzeit und zur guten Kommunikation von Schule und Elternhaus haben wir unseren eigenen „Lernplaner“ entwickelt. Er soll die Schülerinnen und Schüler durch das Schuljahr begleiten und spielt eine sehr wichtige Rolle in ihrem täglichen Schulalltag. Hauptsächlich wird er täglich genutzt, um die Lernzeit zu planen und die eigenen Ergebnisse, Lernfortschritte und Ziele festzuhalten.

Weiterhin können darin viele wichtige Dinge notiert werden und sind zahlreiche Informationen zu finden, die man immer wieder mal nachschlagen kann, wie z. B. den aktuellen Stundenplan, die unterrichtenden Fachlehrkräfte, wichtige Telefonnummern, Termine u. ä. Weiterhin dient er dazu, dass die Klassenleitung und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit Hilfe kurzer Mitteilungen im Planer gut im Kontakt sind.

Bei der Arbeit mit dem Lernplaner benötigen wir die regelmäßige Mitarbeit der Eltern: Nach einer abgelaufenen Schulwoche zeigt das Kind den Lernplaner zu Hause und die Eltern bestätigen durch Ihre Unterschrift die Einsicht. Auch der Wunsch nach Kontaktaufnahme oder die Entschuldigung für versäumte Unterrichtsstunden können hier festgehalten werden.

Der Lernplaner wurde mit Beschluss der Schulkonferenz als Pflicht-Instrument für die Arbeit an der Gesamtschule Hürth eingeführt. Er ist zu Beginn jeden Schuljahres von jeder/jedem Schüler/in für 5,- € zu kaufen.

 

Materialien

Folgende Materialien benötigt Ihr Kind im Schulalltag:

  • Schnellhefter (je 1 x blau, rot, weiß, grün, orange, schwarz, lila, pink oder rosa)
  • Füller, Tintenkiller, Buntstifte, Textmarker, 2 Bleistifte (HB/B)
  • Wasserfarben, Borsten- und Haarpinsel je 2 (unterschiedliche Stärken)
  • Geodreieck, Lineal, Zirkel mit Mittelspindel, Spitzer
  • Schere, Klebestift, Radiergummi, Tesafilm
  • Je 1 Collegeblock liniert und kariert
  • Zeichenblock DIN A3
  • Sammelmappe DIN A3
  • Sportkleidung (Schuhe mit heller Sohle, Sporthose, T-Shirt), Turnbeutel

Wir bitten Sie diese zu besorgen und Ihrem Kind mitzugeben. Ihr Kind hat in der Schule ein eigenes Fach in dem die Materialien verbleiben und somit jederzeit zur Hand sind.

Einige spezifische Materialien werden wir in der nächsten Zeit noch gesammelt für alle Kinder anschaffen und dafür das Geld einsammeln. Auch hier erhalten Sie Informationen und Abläufe mit einem gesonderten Schreiben in der nächsten Zeit.

 

Meldepflicht bei Erkrankungen

Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen zur Meldepflicht bei Erkrankungen, vor allem bei ansteckenden Krankheiten!

 

Schüler/innen-Ticket

Anträge für das Ticket müssen rechtzeitig vor den Sommerferien für das kommende Schuljahr gestellt werden. Die Anträge sind im Sekretariat erhältlich und können dort auch wieder abgegeben werden.

Schüler/innen der neuen 5. Klassen erhalten Informationen und Anträge mit der Aufnahmebestätigung für einen Schulplatz. Weitere Informationen sowie einen noch auszufüllenden Schülerausweis werden am ersten Elterninformationsabend ausgegeben.

Bitte beachten Sie, dass das Ticket nur in Verbindung mit dem gültigen Schüler/innen-Ausweis gilt. Die Verlängerung des Schülerausweises erfolgt in den ersten Schultagen des neuen Schuljahres über die Klassenleitungen. Die Verkehrsbetriebe wissen, dass es im neuen Schuljahr immer einige Tage dauert, bis die Schüler/innen über aktuelle Schülerausweise verfügen und haben die Regelung, dass in der ersten Schulwoche keine Sanktionen erfolgen, wenn ein/e Fahrschüler/in noch keinen Ausweis vorzeigen kann.

 

Sekretariat

Das Sekretariat (Tel: 99404-0) ist an den Schultagen täglich besetzt. Unsere Sekretärinnen Frau Kludt und Frau Schuhmacher sind zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Mo. 8.00 - 15.30 Uhr
Di.  8.00 - 12.30 Uhr
Mi.  8.00 - 13.30 Uhr
Do. 8.00 - 15.30 Uhr
Fr.  8.00 - 12.30 Uhr

Unsere Schüler/innen sollen ihre Angelegenheiten an diesen Tagen in ihren Pausenzeiten erledigen.

Mit dem Ausbau unserer Schule erweitern sich in den kommenden Jahren auch die Sekretariatszeiten.

 

Schulabschlüsse am Ende der Sekundarstufe I

Versetzung in den 10. Jahrgang - Bedingungen für die Versetzung in den 10. Jahrgang - Details und Ausgleichsmöglichkeiten - Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen oder Berechtigungen (§44, Apo-SI) - Zentrale Prüfung

 

Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der Gesamtschule Hürth

Wahl- und Geschäftsordnung