Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die Schüler*innen der Gesamtschule Hürth
Die Stadt Hürth stellt der Gesamtschule Hürth unterschiedliche Informationstechnologien als Lehrmittel für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung. Der Einsatz dieser Informationstechnologien birgt tatsächliche und rechtliche Risiken, die durch einen sorgsamen, verantwortungsbewussten und Ressourcen schonenden Umgang vermieden werden können.
Als Schulträger ist die Stadt Hürth gesetzlich verpflichtet, für die Bereitstellung, die Unterhaltung und Sicherheit der Informationstechnik in der Schule Sorge zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt die Schulleitung die nachfolgende Nutzungsordnung bekannt. Sie wird Teil der Hausordnung und ist insoweit für alle Schüler*innen verbindlich.